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Erarbeitung von Quartierplan

 

 

Quartierplan
Detailbebauungsplan
Überbauungsordnung
Gestaltungsplan

Quartierplanung ?

Es werden je nach Kanton unterschiedliche Ausdrücke für das raumplanerische Instrument des Quartierplans verwendet: Quartierplan (QP), Detailbebauungsplan (DBP), Überbauungsordnung (UeO), Gestaltungsplan (GP).

Nachfolgend soll der Einfachheit wegen immer der Ausdruck Quartierplan (QP) verwendet werden.

Der Quartierplan stellt eine Ergänzung der Ortsplanung, bestehend aus Zonennutzungsplan und Baureglement, dar. Entsprechend liegt die Erstellung eines Quartierplans in der Kompetenz der Gemeinde. Übergeordnete Genehmigungsbehörde des Quartierplans ist der Kanton. Auch wenn die Erstellung des Quartierplans in der Kompetenz und Verantwortung der Gemeinden liegt, so wird dieser in der Regel faktisch von den Eigentümern der betroffenen Parzellen erstellt, resp. von den durch sie beauftragten Planern und Spezialisten unter Miteinbezug der Gemeindebehörden.

Quartierpläne werden erstellt für städtebaulich besonders sensible Zonen oder für grössere Arealentwicklungen. Die Erstellung eines Quartierplans kann durch die Ortsplanung (Zonennutzungsplan, Baureglement) vorgeschrieben sein oder erfolgt auf Wunsch und Anregung von betroffenen Grundeigentümern. Zuweilen wird gleichzeitig mit der Erstellung eines Quartierplans im betreffenden Perimeter auch eine Änderung des Zonennutzungsplans durchgeführt.


Bestandteile und Charakteristiken eines Quartierplans

Charakteristiken eines Quartierplans:
 

  • Der Quartierplan ergänzt und / oder ersetzt Bestimmungen aus dem bestehenden Baureglement der Gemeinde in Bezug auf den Perimeter des Quartierplans.
     
  • Bestimmungen aus dem Baureglement können für den Perimeter des Quartierplans (mit Zustimmung von Gemeinde und Kanton) ausser Kraft gesetzt werden, nicht jedoch gesetzliche Bestimmungen von Kanton oder Bund.
     
  • In der Regel ist der Quartierplan vorgängig zu einer öffentlichen Auflage zur Vorprüfung einzureichen. Diese Vorprüfung wird von einer grösseren Anzahl kantonaler Ämter vorgenommen. In der Regel sind dann zumindest noch geringfügige Korrekturen anzubringen, bevor dieser öffentlich aufgelegt und anschliessend genehmigt werden kann.
     
  • Ähnlich wie bei Baugesuchen können auch bei einem Quartierplan innerhalb einer bestimmten Frist Einsprachen eingereicht werden von Personen oder Gruppen, die vom Quartierplan direkt betroffen sind oder anderweitig einspracheberechtigt sind.
     
  • In einigen Kantonen verlangt die Gesetzgebung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Einsprachemöglichkeit ein Mitwirkungsverfahren.
     
  • Grundsätzlich muss bei einem Grundstück, das in einem Perimeter mit Quartierplan-Pflicht liegt, vorgängig zu einer Gesuchseingabe ein genehmigter Quartierplan vorliegen. Es gibt je nach Kanton kleinere Ausnahmen hierzu, welche einen kleinen Zeitgewinn beim Durchlaufen der Genehmigungsverfahren von Quartierplan und Baubewilligung erlauben.
     
  • Ist vorgängig zu einem Baugesuch ein rechtskräftiger Quartierplan zu erstellen, so ist das mit zusätzlichen Planungsarbeiten für vertiefte Untersuchungen und in der Folge auch mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden.
     
  • Das Verfahren zur Erstellung und Bewilligung kann ganz unterschiedlich lange dauern. Im Idealfall dauert es ein paar Monate, meist jedoch dauert es 1-2 Jahre oder gar länger.
     
  • Ein wesentlicher Vorteil beim Quartierplan ist, dass für ein bestimmtes Grundstück oder einen definierten kleinen Perimeter baurechtliche Bestimmungen definiert werden können, welche die spezifischen Gegebenheiten des Ortes am besten berücksichtigen. Es kann also gewissermassen ein auf den Ort und die betreffenden Grundstücke massgeschneidertes Baureglement erstellt werden - natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass dieses so von Gemeinde und Kanton bewilligt wird.

Bestandteile eines Quartierplans
 

  • Plan mit Angabe von Perimeter, Baufeldern, Abständen, Erschliessungen, etc. (alles gesetzlich verbindlich)
  • Reglement (gesetzlich verbindlich)
  • Erläuterungsbericht
  • Untersuchungsberichte (insbesondere Mobilitätskonzept, Umweltverträglichkeitsprüfung)

Erarbeitung von Quartierplan mit Momoswiss

Momoswiss verfügt mit René Meuwly über einen Erfahrungsschatz von rund 30 Jahren in der Erarbeitung von Quartierplänen. Diese wurden zur Hauptsache in den Kantonen Freiburg (Detailbebauungsplan DBP) und Bern (Überbauungsordnung UeO) erstellt. Momoswiss erstellt die Quartierpläne in Zusammenarbeit mit den verschiedenen hierfür beigezogenen Spezialisten und leitet hierbei alle Untersuchungs- und Planungsarbeiten.

Von Momoswiss angebotene Leistungen zu einem Quartierplan

  • Vorschlag für beizuziehende Spezialisten (Raumplaner, Verkehrsingenieure, Umweltingenieure, etc.).
  • Einholen von Offerten für beizuziehende Spezialisten
  • Vertragsabschluss mit beizuziehenden Spezialisten (Verträge werden wahlweise mit dem Auftraggeber oder mit Momoswiss abgeschlossen)
  • Laufende Kostenkontrolle, Prüfung aller Rechnungen
  • Leitung und Koordination aller Untersuchungen und Planungsarbeiten (Plan, Reglement, Erläuterungsbericht, Mobilitätskonzept, Umweltverträglichkeitsprüfung, Entwässerungskonzept, etc.)
  • Prüfung aller Berichte und Korrektur in Zusammenarbeit mit den zuständigen Spezialisten
  • Besprechungen mit den verschiedenen Fachbehörden
  • Einreichen des Quartierplans und aller zugehörigen Dokumente zur Vorprüfung
  • Leitung der Planungsarbeiten für erforderliche Korrekturen nach erfolgter Vorprüfung
  • Erstellung ergänzender Informationen und Dokumente zuhanden Bewilligungsbehörden und Kommissionen
  • Einreichen des Quartierplans für die öffentliche Auflage und zur Bewilligung
  • Teilnahme an allfälligen Einspracheverhandlungen

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René Meuwly
Betriebswirt lic. rer. pol.
Architekt dipl. Arch. ETH / SIA
Geschäftsführer, Gründer

+ 41 79 961 40 48
rene.meuwly@momoswiss.com