Bauherrenvertretung
Momoswiss sorgt für einen sorglosen Projektverlauf
und einen erfolgreichen Projektabschluss
Bauherrenvertretung ?
Jede Planung und Realisierung einer Immobilie erfordert auf Seite der Bauherrschaft zahlreiche Entscheidungen, die wohlüberlegt getroffen werden sollten. Die Kontrolle und Sicherstellung von Qualität und Kosten des beorderten Bauwerks kann für die Bauherrschaft mit beträchtlichem Zeitaufwand verbunden sein und erfordert Fachwissen und Erfahrung, so dass diese Aufgaben nicht einer beliebigen Person übertragen werden können.
- Mit Momoswiss als Bauherrenvertreterin begegnet die Bauherrschaft auf Augenhöhe mit Planern, Unternehmern und Behörden
- Momoswiss entlastet die Auftraggeberin weitgehend von ihren Aufgaben als Bauherrin und bereitet die zu treffenden Entscheidungen in nachvollziehbarer Weise vor.
Unterschied Bauherrenvertretung - Immobilienentwicklung ?
Es gibt in der Fachliteratur keine einheitlichen Definitionen zur Unterscheidung dieser beiden Begriffe. Momoswiss unterscheidet die beiden Aufgaben wie folgt:
Unterscheidung nach Projektphase:
- Der Projektentwickler (= Immobilienentwickler) bearbeitet das Projekt von der Projektidee bis zur Baubewilligung.
- Der Bauherrenvertreter begleitet ein bereits weitgehend definiertes Projekt während der Ausführungsplanung und Realisierung.
Unterscheidung nach Führungsfunktion:
- Der Projektentwickler leitet alle Untersuchungs- und Planungsarbeiten. Darüber hinaus steht er der Bauherrschaft beratend zur Seite.
- Der Bauherrenvertreter kontrolliert alle Planungs- und Ausführungsarbeiten, die vom TU, GU oder Architekten geleitet werden. Darüber hinaus steht er der Bauherrschaft beratend zur Seite.
Unterscheidung nach Planungstiefe:
- Der Projektentwickler nimmt aktiv an den Planungsarbeiten teil (Konzept, Machbarkeitsstudien, Lösungsvorschläge).
- Der Bauherrenvertreter beaufsichtigt die Planungs- und Ausführungsarbeiten und macht auf zu lösende Probleme aufmerksam.
Im Unterschied zum Immobilienentwickler, der sich unmittelbar und aktiv an der Planung beteiligt und diese leitet, ist die Funktion des Bauherrenvertreters also eine übergeordnete Funktion ohne direkte Mitwirkung. Der Bauherrenvertreter steuert und beaufsichtigt die Planungs- und Ausführungsarbeiten und führt Entscheidungen herbei.
Von Momoswiss erbrachte Leistungen als Bauherrenvertreterin
Grundsätzlich kann natürlich ein Bauherrenvertreter zu jedem Zeitpunkt eines laufenden Immobilienprojektes hinzugezogen werden. Die nachfolgend beschriebenen Phasen mit den typischerwise erbrachten Leistungen gehen davon aus, dass der Bauherrschaft von einem Totalunternehmen oder einem Architekten ein Projekt zur Realisierung vorgeschlagen wird.
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René Meuwly
Betriebswirt lic. rer. pol.
Architekt dipl. Arch. ETH / SIA
Geschäftsführer, Gründer
+ 41 79 961 40 48
rene.meuwly@momoswiss.com